Schön längst ist der Abgas-Skandal kein reines VW-Thema mehr. Auch Unternehmen wie Daimler und BMW hängen tief im Schlamassel – obwohl sie zunächst ihre Unschuld beteuert haben. Das kann ihnen jetzt zum Verhängnis werden. Große Fonds klagen auf Schadensersatz wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht. Private Anleger können sich ebenfalls beteiligen – dank einer Prozessfinanzierung sogar ohne Kostenrisiko. Ein Gastbeitrag von Roland Klaus.
Mehr als ein VW-Skandal
Im September 2015, als der Diesel-Skandal bekannt wurde, spielte Daimler-Chef Dieter Zetsche noch den Unschuldigen. Abgasmanipulationen wie bei Volkswagen seien bei seinem Unternehmen undenkbar, sagte er. Inzwischen wissen wir: Auch Mercedes hat unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in seinen Fahrzeugen verbaut. Rückrufe der Autos und Schadensersatzklagen der Kunden waren die Folge. Eine saftige Kartellstrafe durch die europäischen Behörden könnte noch folgen.
Fondsgesellschaften klagen wegen Kursverlusten
Bei der Daimler-Aktie haben diese Nachrichten für Kursverluste gesorgt. Diese waren nicht ganz so heftig wie bei Volkswagen, doch immer noch erheblich. Große institutionelle Daimler-Aktionäre, zumeist Fondsgesellschaften, klagen nun auf Schadensersatz für diese Kursverluste. Ihre Argumentation: Da das Management über die Manipulationen im eigenen Haus Bescheid wusste, hätte es den Kapitalmarkt im Rahmen der Ad-hoc-Publizität frühzeitig informieren müssen. Immerhin handelte es sich offensichtlich um kursbewegende Fakten.
Musterfeststellungsklag: Private Anleger können sich anschließen
Die Tatsache, dass dies nicht geschehen ist, könnte Daimler gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig machen. Die Aussagen des scheidenden Vorstandschefs Zetsche dürften dem Unternehmen somit auf die Füße fallen. Auch private Anleger können sich einer Musterfeststellungsklage anschließen, die voraussichtlich im Sommer vor dem OLG Stuttgart beginnen wird. Allerdings ist dies mit einem Kostenrisiko verbunden. Wird die Klage nicht gewonnen, so ist das Geld fort.
So geht es ohne Risiko
Um dies zu verhindern, hat die Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung arrangiert, die dieses Kostenrisiko verhindert. Das bedeutet: Kosten entstehen den Anlegern nur dann, wenn tatsächlich Schadensersatz gezahlt wird. In diesem Fall geht ein Drittel des Geldes an den Prozessfinanzierer und zwei Drittel an den Anleger. Gelingt kein Erfolg, so entstehen auch keine Kosten.
Diese Kriterien sind entscheidend
Um an der Prozessfinanzierung teilnehmen zu können, müssen Anleger gewisse Kriterien erfüllen. So müssen sie beispielsweise ihre Aktien zwischen Juli 2012 und Juni 2018 gekauft haben. Dabei ist es egal, ob sie die Papiere inzwischen verkauft haben – solange der Verkauf nicht vor September 2015 erfolgt ist. Dabei kann Schadensersatz auch dann geltend gemacht werden, wenn die eigene Daimler-Position nicht im Minus ist. Immerhin hätte der Gewinn dann ohne das Fehlverhalten des Daimler-Vorstands höher ausfallen können. Im Rahmen einer kostenlosen Prüfung können Daimler-Aktionäre bei der Interessengemeinschaft Widerruf feststellen lassen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz anmelden können und ob sie sich für die Prozessfinanzierung qualifizieren.
Mitte Juni läuft die Frist ab
Bei dieser Prüfung wird auch betrachtet, welche Kosten ein individuelles Vorgehen (also ohne Prozessfinanzierung) verursachen würde. Der Anleger kann anhand dieser Zahlen dann entscheiden, ob und wie er vorgehen möchte. Allerdings ist die Teilnahme an der Prozessfinanzierung zeitlich befristet – sie wird vor Beginn der Musterfeststellungsklage gegen Daimler geschlossen. Anleger müssen sich daher bis Mitte Juni entscheiden, ob sie aktiv werden wollen.
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Bilder/Graphiken: Pixabay
Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Roland Klaus. Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde er als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.
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